
Innerhalb von nur zwei Jahren hat die Landesregierung die Idee der Familienzentren entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Die Pilotphase zur Entwicklung der Familienzentren ist erfolgreich mit der Zertifizierung von 261 Familienzentren abgeschlossen worden. (Als Piloteinrichtung sind 257 Einrichtungen ausgewählt worden. Zertifiziert wurden in der Pilotphase 261 Einrichtungen, da durch entsprechende Teilungen einiger Verbundeinrichtungen weitere Familienzentren entstanden sind.) Der flächendeckende Ausbau der Familienzentren hat in Nordrhein-Westfalen am 1. August 2007 begonnen. Seit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 erhalten rund 2.000 Einrichtungen eine Förderung durch das Land in Höhe von 12.000 Euro jährlich, zusätzlich zur Einzelförderung für die Kindertageseinrichtung, die Familienbildung und die Familienberatung.
In die Auswahl der neuen Familienzentren sind die Kommunen einbezogen, weil vor allem die Jugendämter die sozialen Begebenheiten vor Ort gut kennen und dieses Wissen für den weiteren Ausbau der Familienzentren in der Fläche unverzichtbar ist. Die Jugendämter sind gehalten, bei ihrer Auswahl sowohl die Trägervielfalt vor Ort, als auch eine angemessene regionale Verteilung sicher zustellen.
Die angehenden Familienzentren haben 12 Monate Zeit, um die Leistungen und Strukturen eines Familienzentrums aufzubauen, damit sie den Kriterien des Gütesiegels "Familienzentrum NRW" entsprechen. Innerhalb dieses einen Jahres muss sich das Familienzentrum zertifizieren lassen. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhält die Einrichtung das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" für den Zeitraum von vier Jahren.
Die Landesmittel werden von den Landesjugendämtern über die Jugendämter an die Träger der Familienzentren ausgezahlt. Für die konkrete Verwendung der Mittel hat das Land den Trägern eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit eingeräumt. So können die Mittel für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums sowie für die Sicherstellung der für die Aufgabenstellung des Familienzentrums notwendigen Angebote oder für die Finanzierung kooperativer Leistungen anderer Institutionen eingesetzt werden. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.