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Viele nützliche und interessante Informationen rund um die Arbeit in Familienzentren werden den nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren hier zur Verfügung gestellt. Neben der Beantwortung von häufig gestellten Fragen erhalten Sie ebenfalls Links zu weiteren informativen Seiten, ggf. Literaturhinweise und Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner.

Presse– und Öffentlichkeitsarbeit im Familienzentrum

Vertrauen, Dialog und Wertschätzung fördern.

Presse– und Öffentlichkeitsarbeit macht das Familienzentrum und seine Leistungen bekannt und stärkt das Vertrauen in die Einrichtung. Deshalb sieht das Landesprogramm „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ im Gütesiegelbereich 7 die „Bekanntmachung des Angebotes durch eine zielgruppenorientierte Kommunikation“ vor.

Eine gut geplante Presse– und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt das Familienzentrum bei seinen Aufgaben nach innen und außen. Dabei wählt das Familienzentrum — wo immer es sinnvoll ist — eine zielgruppendifferenzierte Ansprache und nutzt unterschiedliche Wege der Kommunikation.

Eine systematisch geplante Presse– und Öffentlichkeitsarbeit...
  1. informiert Familien über die Angebote und Leistungen des Familienzentrums
  2. fördert das gemeinsame Verständnis über die Ziele des Familienzentrums
  3. prägt durch verschiedene Aktivitäten das Bild über das Familienzentrum nach außen
  4. sichert den Wiedererkennungswert, indem der Name des Familienzentrums auf unterschiedliche Wege bekannt gemacht wird
  5. stärkt das Bewusstsein für die Herausforderungen der Familien und Familienzentren, indem auf Rahmenbedingungen hingewiesen wird
  6. präsentiert Fachkompetenz, indem die pädagogischen Leistungen des Familienzentrums dargestellt werden
  7. dient der Wertschätzung des Berufsstandes durch eine transparente Darstellung der Arbeit
  8. gibt Auskunft über das Netzwerk der Kooperationspartner
  9. aktiviert Förderer und Sponsoren für die Beschaffung von Geldern und Materialien
  10. dient der breiten öffentlichen Debatte über Bedingungen, unter denen Bildung, Beratung und Betreuung gelingt

Ziel– und zielgruppenorientiert denken und handeln.

Presse– und Öffentlichkeitsarbeit verfolgt unterschiedliche Ziele und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen. Deshalb ist bei der Planung der Presse– und Öffentlichkeitsarbeit zu überlegen:

Was wollen wir bei wem, wie, wann und wo erreichen?

Zum Beispiel:

Was (Ziel) wollen wir

Vernetzung intensivieren

bei wem (Zielgruppe),

Kooperationspartner

wie (Maßnahmen),

Runder Tisch

wann und wo erreichen?

Zur Halbzeit im Jugendamt

Kündigen Sie das Treffen in der Presse an und informieren Sie anschließend über die Ergebnisse.

 

Was (Ziel) wollen wir

Interkultureller Austausch

bei wem (Zielgruppe),

Zuwandererfamilien und deutschstämmige Familien

wie (Maßnahmen),

Gartenfest mit türkisch-deutschen Speisen

wann und wo erreichen?

Anlässlich des Zuckerfestes im Garten des Familienzentrums

Berichten Sie anschließend auch auf Ihrer Internetseite über das Fest.

 

Praxistipp: „Tue Gutes und rede drüber“: Nur was bekannt gemacht wird, kann von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Praxistipp: Integrieren Sie die Planung der Presse– und Öffentlichkeitsarbeit in Ihre Jahresplanung. 

Praxistipp Verbund: Planen Sie Ihre Aktivitäten gemeinsam mit den Verbundeinrichtungen. Das stärkt das Netzwerk nach innen und sorgt dafür, dass das Familienzentrum als Verbund mit seinen Leistungen nach außen wahrgenommen wird.

Familienzentren und Unfallschutz

Fragen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ sieht eine Öffnung der Einrichtungen zum Sozialraum vor. Neben dem Angebot einer zusätzlichen Sprachförderung, unter anderem auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, finden in den Räumlichkeiten eines Familienzentrums vielfältige weitere Veranstaltungen und Fortbildungsangebote, zum Teil auch in der Durchführungsverantwortung von Drittanbietern statt. Dies bedeutet, dass verstärkt Besucher, gesellschaftliche Gruppen, Anbieter und Vereine die Räumlichkeiten der Einrichtung nutzen. Eine immer wieder gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist die nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für diesen Personenkreis. 

Die nachfolgenden Textpassagen betreffen häufig gestellte Fragen zum gesetzlichen Unfallschutz, sie dienen einer ersten Information. Um sicher zu gehen, dass der konkrete Einzelfall richtig eingeordnet wird, empfiehlt sich im Zweifelsfall eine Klärung mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. (Kontaktdaten unter „Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner“)
 

Vorausgesetzt es liegt für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eine gültige Betriebserlaubnis nach KiBiz vor, gilt grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII, dass Kinder mit einem Betreuungsvertrag während des Besuchs von erlaubnisbe-dürftigen Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert sind. Da Familienzentren im „Kern“ Kindertageseinrichtungen sind, bedarf es hier keiner zusätzlichenBetriebserlaubnis. Der Unfallversicherungsschutz gilt auch für Kinder mit Betreuungsvertrag, die im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung andere Institutionen besuchen (z.B. Besuch einer Grundschule) oder sich in räumlich ausgelagerten Bereichen einer Einrichtung aufhalten. 

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung/einem Familienzentrum, für die eine neue Erlaubnis nach § 45 SGB VIII noch nicht erteilt werden konnte. Entscheidend ist hier allein der Bedarf nach einer Erlaubnis. Allerdings! Im Falle einer Ablehnung der Erlaubniserteilung entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Ablehnung!

Vor dem Hintergrund einer Initiative des Familienministeriums und des Gesundheitsministeriums schließt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen seit 2009 auch Kinder, die eine zusätzliche Sprachförderung benötigen und keine Kindertageseinrichtung besuchen, in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mit ein. In einem Schreiben der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2008 heißt es hierzu:

"Sofern Kinder, die gemäß § 36 Abs. 2 SchulG NRW vom Schulamt zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs verpflichtet sind bereits in einer Tageseinrichtung angemeldet sind, so besteht ohne weiteres Versicherungsschutz über diese Einrichtung. Diejenigen Kinder, bei denen Sprachmängel festgestellt werden und die keine Tageseinrichtung besuchen, sollen nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 KiBiz NRW vorrangig in Familienzentren gefördert werden. Auf Grund der verpflichtenden Veranlassung des Schulamtes zur Teil-nahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs handelt es sich nach diesseitiger Auffassung um eine „ähnliche Maßnahme“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII mit der Folge der Zuständigkeit der Unfallkasse NRW (§ 128 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII). Da diese Auffassung jedoch umstritten ist, wird eine bundesweite Klärung durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen angestrebt."

In der Folgezeit hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung unterbreitet, die das Land NRW bereits in den Bundesrat eingebracht hat. Dort befindet sich der Vorschlag des Landes NRW derzeit in der näheren Prüfung. Die Zusage des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII gilt ausweislich eines Schreibens der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 09.08.2010 bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesgesetzgebers (Bundestag/Bundesrat).

Weitere Informationen auch im LWL-Rundschreiben Nr. 02 vom 09.02.2009: Gesetzl. Unfallversicherungsschutz.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen schließt auch so genannte „Besuchskinder“ mit in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ein. Dabei handelt es sich um solche Kinder, die eine Kindertageseinrichtung aufsuchen, ohne dass für dieses Kind ein Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geschlossen worden ist. Versicherungsschutz besteht dann, wenn die Kinder bewusst und gewollt in das Betreuungskonzept der Einrichtung aufgenommen werden. Hauptanwendungsbeispiel ist die Schnupper- bzw. Eingewöhnungsphase von künftigen Kita-Kindern. Nicht ausreichend ist die bloße Anwesenheit in den Räumen der Kindertageseinrichtung (z.B. bei der Abholung des Geschwisterkindes).

Weitere Informationen auch hierzu im LWL-Rundschreiben Nr. 02 vom 09.02.2009: Gesetzl. Unfallversicherungsschutz.
 

Eltern der Kinder mit Betreuungsvertrag und Eltern der Besucherkinder sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert, es sei denn, sie sind Mitglied des Elternbeirates, des Rates der Kindertageseinrichtung oder sie sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer (z.B. bei Kindergartenfesten oder -ausflügen).
Ebenfalls nicht gesetzlich unfallversichert sind Eltern, die Beratungsangebote wie Erziehungsberatung, Familien-, Schwangerschafts- oder Schuldnerberatung in einem Familienzentrum in Anspruch nehmen oder weitere Angebote des Familienzentrums wahrnehmen.

Weitergehende Informationen und den genauen Wortlaut der Unfallkasse NRW finden Sie hier.

Bei von Dritten zu verantwortenden Angeboten sollte der Träger der betreffenden Einrichtung mit dem entsprechenden Anbieter einen Nutzungs- oder Mietvertrag vereinbaren, in dem auch Fragen des Unfallversicherungsschutzes enthalten sein können. Bei Angeboten durch Dritte in den Räumlichkeiten von Kindertageseinrichtungen oder Familienzentren ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht automatisch gewährleistet, sondern nur dann, wenn das Angebot ein Teil des Betreuungsprogramms der Kindertageseinrichtung ist. Eine nur räumliche Nähe der Fremdveranstaltung zur Betreuungseinrichtung begründet keinen Versicherungsschutz des Kindes.  Die Teilnahme an darüber hinausgehenden Angeboten, die sich auch an Eltern oder Geschwisterkinder ohne Betreuungsvertrag oder weitere Personen richten, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Für ggf. notwendige Behandlungskosten kommt grundsätzlich die jeweilige gesetzliche oder private Krankenversicherung des Verletzten auf. In jedem Fall sollte der Drittanbieter gemeinsam mit dem Träger einer Einrichtung vorab eine Klärung des Sachverhaltes anstreben.

Tagespflegepersonen sind während der Öffnungszeiten über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert, wenn sie in den Einrichtungen die Kinder als Beschäftigte des Trägers betreuen. Im Regelfall werden Tagespflegepersonen jedoch als Selbständige tätig (z.B. wenn es sich bei ihrer Tätigkeit um eine öffentlich geförderte Kindertagespflege handelt), so dass dann die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) zuständig ist.

Weitere Informationen auch im LVR Rundschreiben 42 / 692 /2010 Unfallversicherung in der Kindertagespflege

sowie auf der Seite der Unfallkasse NRW.

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Internet: www.unfallkasse-nrw.de
Person: Herr Tobias Schlaeger
Tel.: 0211/90 24-1144
E-Mail: t.schlaeger (at) unfallkasse-nrw.de
Vertretung: Frau Kirsten Heider
Tel.: 0211/90 24-1490
E-Mail: k.heider (at) unfallkasse-nrw.de

Landesjugendamt Westfalen-Lippe

Internet: www.lwl-landesjugendamt.de
Person: Frau Christa Döcker-Stuckstätte
Tel.: 0251/5 91-5962
E-Mail: christa.doecker-stuckstaette (at) lwl.org

Landesjugendamt Rheinland

Internet: www.lvr.de/jugend
Person: Frau Svenja Rabenstein
Tel.: 0221/8 09-4056
E-Mail: Svenja.Rabenstein (at) lvr.de

Finanzkompetenz — Familie und Geld

 

Schwierigkeiten beim Umgang mit Finanzen und komplexeren Geld- und Vertragsangelegenheiten können in allen Familien vorkommen. Vor allem für junge Familien ist die Veränderung der Einkommenslage durch ein oder mehrere Kinder im Haushalt häufig spürbar. Insgesamt gilt: je schwieriger die finanzielle Lage, desto höher ist das Konfliktpotential in der Familie.  

Die finanziellen Schwierigkeiten bleiben den Erzieherinnen und Erziehern oft nicht verborgen. Zum Teil werden sie sogar mit der Bitte um Unterstützung von den Eltern angesprochen oder sie wollen von sich aus das Thema aktiv aufnehmen. Die vertraute Atmosphäre des Familienzentrums bietet dabei einen guten Rahmen, um Familien beim Thema Geld und Finanzkompetenz — zumindest ein Stück weit — zu unterstützen.

Eine vorsichtige Annäherung ist notwendig. Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für die Fachkräfte können dabei helfen, auf das Thema vorzubereiten. Deutlich werden sollte hierbei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht selbst die Eltern zukünftig beraten sollen, sondern sich ihrer Funktion als Mittlerin / Lotse bewusst werden.

Auch wenn die Erzieherinnen und Erzieher im Alltag des Familienzentrums häufig finanzielle Schwierigkeiten der Familien erfahren, ist es nicht einfach, Eltern auf ihre finanzielle Situation und mögliche Schieflagen ansprechen. Es kann daher vorteilhaft sein, die Gestaltung der Angebote so anzulegen, dass sie sich an alle Familien der Einrichtung richten, um Stigmatisierungen vorzubeugen.

Elternabende oder Eltern-Cafés mit dem Titel "Geld und Haushalt" können eine gute Möglichkeit sein, Familien der Einrichtung auf das Themenfeld aufmerksam zu machen und zu signalisieren, dass der Umgang mit finanziellen Ressourcen jeden betrifft. Weiterhin können Kurse wie "Finanzen und Familie" in das Elternbildungsprogramm aufgenommen und gezielt Handlungstipps gegeben sowie zentrale Aspekte detailliert aufgearbeitet werden. Diese könnten beispielsweise sein:

  • Konsumverhalten / Kaufentscheidungen
  • preiswert einkaufen
  • Wohnkosten / Reparaturen und Renovierung
  • Taschengeld  

Darüber hinaus könnte zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Eltern ein Freizeitführer gestaltet werden, in dem kostengünstige Freizeitaktivitäten in der Nähe aufgeführt sind. In einem Familienzentrum erkundete beispielsweise eine Gruppe von Eltern gemeinsam Ausflugsziele und stellte aus ihren Ideen und Erfahrungen einen Freizeitführer zusammen.

Die oben genannten Angebote können in Kooperation mit beispielsweise folgenden Institutionen durchgeführt werden:

  • Schuldnerberatung
  • Verbraucherzentrale
  • Volkshochschule
  • Familienbildungsstätte
  • Beratungsdienste der Geldinstitute

Mit einer Reihe von Projekten informiert die Landesregierung Kinder und Jugendliche sowie junge Familien im Umgang mit Geld, sensibilisiert für sogenannte Schuldenfallen und stärkt so ihre Finanzkompetenz. Auf folgender Internetseite werden die Projekte und Angebote vorgestellt und nützliche Ideen gebündelt:
www.netzwerk-finanzkompetenz.de

Hier werden gute Beispiele und konkrete Projektvorschläge dargestellt: "Finanzkompetenz bei Familien fördern. Impulse für die Arbeit im Familienzentrum." Dokumentation des NRW-Wettbewerbs 2007/2008. 

Beruflicher Wiedereinstieg

 

Wenn Eltern ihre Kinder in einem Familienzentrum oder einer Kita gut versorgt wissen, ist für sie - dies betrifft vor allem die Mütter - eine entscheidende Hürde auf dem Weg zurück in den Beruf genommen. Allerdings sind auch heute noch 4 von 10 Müttern mit Kindern im Alter unter 6 Jahren nicht erwerbstätig. Viele von ihnen sind grundsätzlich offen für einen beruflichen Wiedereinstieg, sehen aber oft zu viele Hürden und wissen nicht, wie sie Unterstützung finden können.

 

Alle Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger müssen für sich und ihre Familie klären, in welchem Umfang sie wieder berufstätig sein können und wollen, und damit auch wie lange und zu welchen Zeiten sie ihr Kind betreut wissen können. Je nach Dauer der bestehenden Familienphase und der persönlichen Lebenssituation stellen sich weitere Fragen. Manche Frauen möchten in ihren früheren Beruf zurückkehren, andere sich durch Weiterbildung beruflich verändern oder überhaupt eine Berufsausbildung nachholen und abschließen. Zudem möchten manche Mütter mit Zuwanderungsgeschichte ihre Deutschkenntnisse verbessern, um im Erwerbsleben Fuß fassen zu können und sie fragen sich, ob ihre Qualifikationen überhaupt anerkannt werden. Der Weg zurück in den Beruf ist in der Regel kein Ereignis, sondern ein längerer Prozess, der die ganze Familie und das soziale Umfeld betrifft. Oft müssen viele Hürden genommen und auch Ängste überwunden werden.

Die Möglichkeiten, die Familienzentren haben, Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf zu unterstützen sind vielfältig. Welche Handlungsansätze gewählt werden, hängt von dem jeweiligen Profil und dem sozialen Umfeld des Familienzentrums ab. Die Praxis hat gezeigt, dass Familienzentren mit verlässlichen arbeitsmarkt-, gleichstellungs- und bildungspolitischen Partnerinnen und Partnern – am besten mit festen Ansprechpersonen -  eine qualitativ gute Lotsenfunktion übernehmen und damit den Wiedereinstieg in den Beruf entscheidend befördern können.

Verlässliche und flexible Betreuungszeiten und weitere Betreuungsangebote

Frauen sind in besonderem Maße in Dienstleistungsbranchen beschäftigt. Dies bedeutet oft Arbeitszeiten auch außerhalb der "klassischen" Öffnungszeiten von Kindertagesstätten. Familienzentren haben die Aufgabe, die Öffnungszeiten bedarfsgerecht zu gestalten. Zudem kennen sie, die Vermittlungsangebote von Tagespflegepersonen vor Ort  und ggf. ehrenamtlichen Betreuungskräften.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist mehr als gute Kinderbetreuung

Die Praxis in Familienzentren und Kitas zeigt, dass im direkten täglichen Kontakt mit den Eltern – vornehmlich den Müttern – neben den Fragen der Kinderbetreuung auch weitere Aspekte des Alltags der Familien besprochen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen genießen ein besonderes Vertrauen, auch zum Themenfeld der Berufsrückkehr. Um Frauen bei ihrem beruflichen Wiedereinstieg zu helfen, ist es wichtig, ihre Lebenssituation und ihre möglichen Schwierigkeiten zu kennen und einschätzen zu können. Der geschützte Rahmen der Elterngespräche, in denen in der Regel über die Entwicklungen der Kinder gesprochen wird, kann auch dazu genutzt werden, um die beruflichen Ziele und Wünsche zu erfragen. Die Potenziale, der persönliche und finanzielle Nutzen einer Erwerbstätigkeit können angesprochen werden, die Erzieherin und der Erzieher können dann – im Sinne der Lotsenfunktion – an kompetente Beratungsstellen verweisen.

Internetportal des Frauen- und des Arbeitsministeriums NRW in Kooperation mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW u.a. mit ortsgenauen Kontaktdaten zu Anlaufstellen und Angeboten zum Wiedereinstieg, der kontinuierlich erweiterten Dialogdatenbank KomNet für Berufsrückkehrende sowie ergänzend einem Telefonservice unter 0211 837-1821.

Flyer bestellen / downloaden

Broschüre des Arbeitsministeriums NRW mit Angeboten  und Anlaufstellen, Initiativen und Praxisbeispiele zu Weiterbildungsangeboten und zu qualifizierter und existenzsichernder Beschäftigung u.a. für Frauen. Kostenlos zu bestellen unter info[@]mais.nrw[.]de oder downloaden von www.mais.nrw.de.

Portal speziell für Fragen von zugewanderten Berufsrückkehrerinnen u.a. mit den relevanten örtlichen und zentralen Anlaufstellen. www.migra-info.de

Lotsenportal der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. www.perspektive-wiedereinstieg.de

Verlässliche Partnerinnen und Partner und ein Netzwerk zur Unterstützung des Wiedereinstiegs

Neben dem Wissen über geeignete Anlauf- und Beratungsstellen sind verlässliche Partnerinnen und Partner ein entscheidender Vorteil zur Unterstützung des Wiedereinstiegs. Wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können zum Beispiel sein

  • Kommunale Arbeitsagenturen, Jobcenter und Berufsinformationszentren: 
    Hier können interessierte Frauen an Orientierungs- und Informationsveranstaltungen zum beruflichen Wiedereinstieg teilnehmen, sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen, sich über konkrete Jobangebote und Anforderungen der Arbeitgeber informieren sowie ggf. Förderangebote zur  Weiterbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt nutzen.
  • Volkshochschulen / Familienbildungseinrichtungen 
    Auch Bildungsträger vor Ort haben oft Angebote gezielt für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, wie allgemeine Orientierungskurse, und sie bieten Kurse an, in denen das persönliche und berufliche Profil und die Kompetenzen erweitert werden können. Auch bei sprachlichen Schwierigkeiten können sich die wiedereinstiegsinteressierten Frauen oder Männer zu Deutschkursen anmelden.
  • Familienberatungsstellen
    Familienberatungsstellen können Familien mit Unsicherheiten und Überforderungssituationen in unterschiedlichen Lebenslagen und zu verschiedenen Themenbereichen unterstützen.

Wiedereinstiegsexpertinnen im Netzwerk W
In der Landesinitiative Netzwerk Wiedereinstieg sind Partnerinnen und Expertinnen des beruflichen Wiedereinstiegs zusammengeschlossen. Die Netzwerke, gefördert vom NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA), sind vor Ort aktiv, bündeln das Fachwissen und befördern die Zusammenarbeit der unterschiedlichen, an der Berufsrückkehr beteiligten Akteurinnen und Akteure. Für Familienzentren können sie bei Fach- und Kooperationsfragen geeignete Ansprechpartnerinnen sein. Die Website www.netzwerkW-expertinnen.de informiert über das Netzwerk mit Kontaktdaten und stellt Ergebnisse sowie Info-Materialien bereit. Im Themendossier Kooperation findet sich ein Leitfaden, wie Familienzentren Kooperationen professionell gestalten können. In der Rubrik Information sind verschiedene regionale Wiedereinstiegslotsen und Wiedereinstiegsportale zu finden, die sich an Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger wenden, aber auch von Beratenden genutzt werden können. 

Weiterführende Links: 

Netzwerk W – Themendossier Kooperationen 

Netzwerk W – Transparenz und Information 

Übersicht Netzwerk W – Partner und Koordinatorinnen 

Ist eine Zusammenarbeit aufgebaut, können gemeinsam für die einzelne Einrichtung passgenaue Wege der Unterstützung entwickelt werden. Die Möglichkeiten reichen von der Thematisierung des Wiedereinstiegs bei Elterngesprächen, der Einrichtung einer Infosäule, bis zur Organisation von themenbezogenen Veranstaltungen und Beratungszeiten.

 

Im Rahmen des vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und der Europäischen Union geförderten Projektes „Neue Wege NRW“ wurde die systematische Kooperation von Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Arbeitsmarkt und der Jugendhilfe an verschiedenen Standorten in NRW entwickelt und erprobt. Eine besondere Rolle spielen dabei die Familienzentren. Dabei wurden u. a. drei Konzepte für Veranstaltungen zum Thema „Wiedereinstieg“ entwickelt, die in den Familienzentren eingesetzt werden können:

  • ein „Elterncafé mit dem Schwerpunktthema (Wieder-)Einstieg“,
  • eine „Themenveranstaltung“ sowie
  • ein Elternkurs, der aus mehreren Modulen besteht.

Diese Konzepte dienen als Grundlage für Veranstaltungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters bzw. der Arbeitsagentur und ggf. weiteren Beteiligten (Bildungsträger, kommunale Gleichstellungsbeauftragte) für die Zielgruppe der (Wieder-)Einsteigerinnen und (Wieder-)Einsteiger in den Familienzentren durchgeführt werden können. Sie haben zum einen das Ziel, Mütter und Väter für den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu sensibilisieren und zu aktivieren, zum anderen aber auch Informationen zu zentralen Fragen zu vermitteln, die sich  bei der Rückkehr in den Beruf stellen können.

Einen guten Einblick zum Elternkurs „Neue Wege“ gibt der Film „Neue Wege NRW – Die Reportage“.

Das Handbuch „Neue Wege NRW“ kann hier heruntergeladen werden.

Kindertagespflege in Familienzentren

 

Im Rahmen der kommunalen Strukturen unterstützt das Familienzentrum Familien bei der Nutzung bzw. Vermittlung einer qualifizierten Kindertagespflege. Dazu gehören vor allem die Information und Beratung von Eltern sowohl bezogen auf die Leistungen der Kindertagespflege als auch über die Vermittlungswege in der Kommune. Außerdem arbeitet das Familienzentrum mit Tagespflegepersonen zusammen. Je nach Organisation in der Kommune kann das Familienzentrum auch bei Bedarf und in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt an der qualifizierten Vermittlung von Tagespflegepersonen mitwirken oder diese selbst durchführen.

Eine umfassende, flexible und dem Entwicklungsstand von Kindern angepasste Betreuung gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Veränderung traditioneller Familienstrukturen an Bedeutung. Die Verknüpfung der Angebote institutioneller Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen mit den Möglichkeiten einer Betreuung durch Tagespflegepersonen kann hier zur Lösung beitragen, die den Erwartungen und Betreuungsbedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden und die Vorteile beider Systeme gewinnbringend vereinen.

Vor allem für Eltern mit Kindern unter drei Jahren und für Eltern, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen einer außerfamiliären Betreuung für ihre Kinder bedürfen, können so Angebotslücken geschlossen werden.

 

 

In der Praxis gibt es verschiedene Stufen der Kooperation zwischen Familienzentrum und Kindertagespflege:

  • Die Kenntnis der jeweiligen Kindertagespflegeangebote und Vermittlungsvoraussetzungen sowie die Beratung über die Inanspruchnahme dieser Leistungen sind als Basis für eine Zusammenarbeit unerlässlich. Hier können Informationsabende zur Kindertagespflege ein erster Schritt sein.
  • Eine mögliche Form der darüber hinausgehenden Kooperation ist die Vernetzung von Erzieherinnen und Erziehern der Tageseinrichtung und Tagespflegepersonen zum fachlichen Austausch oder zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Aber auch die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungs- und Qualifikationsveranstaltung trägt zu einer verbesserten Zusammenarbeit bei. Denkbar ist ebenfalls, dass das pädagogische Personal beider Betreuungsformen bei der Elternarbeit kooperiert. So  können zum Beispiel Eltern-Kompetenz-Angebote, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten sowie die Arbeit mit Vätern oder Ähnliches für die Eltern des Familienzentrums als auch der Kindertagespflege gemeinsam angeboten werden.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht in der punktuellen oder projektbezogenen Kooperation von Kindertagespflege und Familienzentrum. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass Tagespflegepersonen mit „ihren“ Kindern die Außenbereiche der Kita nutzen oder spezielle Angebote im Familienzentrum wie musikalische Früherziehung, Bewegungsangebote, Vorleseaktionen, kunst- und naturwissenschaftliche Projekte etc. wahrnehmen.
  • Bei entsprechenden räumlichen und personellen Ressourcen kann Kindertagespflege im Familienzentrum erfolgen. Auch in Randzeiten, wenn Kinder vor oder nach den Öffnungszeiten der Kita ergänzend betreut werden müssen, ist eine räumliche Zusammenführung von der Kindertagespflege und Familienzentrum sinnvoll. Eine solchen Kooperation erleichtert sowohl den Kindern einen späteren Übergang in die Kindertageseinrichtung als auch den Tagespflegepersonen und Erzieherinnen/Erziehern der Kita ggf. erforderliche Vertretungslösungen. So kann flexibel auf Notfälle oder Krankheiten von Betreuungspersonen reagiert werden und für Eltern und Kinder eine verlässliche Betreuung gewährleistet werden. Gleichzeitig bietet dies den Beschäftigten, die in Teilzeit in der Einrichtung angestellt sind, die Möglichkeit, bei entsprechender Qualifizierung ihr Stundenkontingent aufzustocken. Ein weiterer Nutzen besteht für die Eltern mit Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen. Sie haben kürzere Wege und können so Familien und Beruf besser miteinander vereinbaren.
  • Eine Aufgabe eines Familienzentrums kann in der Vermittlung einer qualifizierten Kindertagespflege bestehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Parallelstrukturen vor Ort aufgebaut werden, da die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen spezielle Stellen zur Vermittlung eingerichtet haben.  Deshalb sollten Familienzentren nur in Absprache mit dem Jugendamt und der örtlichen Fachvermittlung für Kindertagespflege ein solches Angebot entwickeln. In der Vergangenheit hat die Kooperation mit der Kommune dazu geführt, dass einige Familienzentren die Vermittlung im Jugendamtsbezirk übernommen haben. Die Niedrigschwelligkeit der Familienzentren ist ein zentraler Vorteil bei der Vermittlung von Kindertagespflege.

Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen bedarf sorgfältiger Überlegungen und einer umfangreichen Planung, die unter Einbeziehung aller Beteiligten geschehen sollte. Nur so können Kooperationen langfristig und auf Augenhöhe gelingen.

„Kooperation ergibt sich nicht von selbst, sie benötigt Initiative und Unterstützung und funktioniert auch nur längerfristig, wenn alle Beteiligten sie wollen und ihren Vorteil davon haben, wenn also eine „Win-Win-Situation“ entsteht. Eine gute Grundlage der Vernetzung ist gegeben, wenn sich Kommunen für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts entscheiden, das die Infrastruktur für Kinder und Familien verbessert und sie entsprechende Planungsressourcen zur Verfügung stellen“ (Schneider/Zehnbauer 2005: 181).

Faktoren, die für das Gelingen einer Kooperation zwischen Familienzentrum und Kindertagespflege förderlich sind bzw. Hinderungsgründe darstellen, können zum Beispiel folgende sein:

 

Fördernde Faktoren

Hindernde Faktoren

Einbezug des Jugendamts und aller im Jugendamtsbezirk für die Kindertagespflege zuständigen Stellen

mangelnde Kenntnis des jeweils anderen Arbeitsbereichs

Wissen über das jeweils andere System und dessen Strukturen, Klärung des eigenen beruflichen Selbstverständnisses

strukturelle und finanzielle Unsicherheit

hinreichende Planung, Schaffung verbindlicher Strukturen (z.B. für kollegialen Austausch und Beratung, Klärung von Zuständigkeiten); Einbettung in eine kommunale Gesamtplanung

Angst vor Statusverlust (Angst vor Bevormundung)

Einvernehmen über Erwartungen und Zielvorstellungen

Misstrauen gegenüber der jeweils anderen Institution

Bekanntheit der im „anderen“ Arbeitsfeld tätigen Personen

Konkurrenz um Platzauslastung

 

gemeinsame Veranstaltungen (Fortbildungen,

Elternangebote etc.)

 

Befürchtungen bzgl. Zunehmender Arbeitsbelastung durch aufwendige Kooperationsprozesse

Die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege finden sich im Achten Sozialgesetzbuch (insbes. §§ 23, 43 SGB VIII) und im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – insbes. §§ 4, 17 KiBiz). Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist die Kindertagespflege ein zur Förderung in Kindertageseinrichtungen gleichwertiges Betreuungsangebot. Bei Überdreijährigen kann die Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder, wie auch bei Schulkindern, ergänzend erfolgen.

Der Gesetzestext des Kinderbildungsgesetzes kann eingesehen werden unter www.mfkjks.nrw.de

Gerade für die ganz Kleinen ist die Betreuung durch eine Tagespflegeperson wegen des familiären Rahmens, der Überschaubarkeit der Gruppe und der festen Bezugsperson attraktiv. Die Tagespflegepersonen müssen gut qualifiziert sein, um die Kinder optimal betreuen und fördern zu können. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen im Einzelnen (leistungsorientierte Vergütung, verlässliche Vertretungsregelungen etc.) obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Sozialraumbezug von Familienzentren

 

Familienzentren sollen sich an den Bedürfnissen von Eltern und ihren Kindern orientieren. Hierzu verfügen sie über ausreichende, aktuelle und qualitative Informationen über den Sozialraum und die Sozialstrukturen und entwickeln passgenaue und wohnortnahe Angebote. Insbesondere in Stadtteilen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist das Angebot der Familienzentren, in Kooperation mit anderen Diensten im Sozialraum, so zu gestalten, dass problembelastete Familien besser gefördert werden können. Der Sozialraumbezug ist ein grundlegendes Merkmal eines Familienzentrums. Zum einen erfordert das Ziel der Niederschwelligkeit ein Angebot von Leistungen in räumlicher Nähe zu den Wohnorten der Familie, zum anderen soll jedes Familienzentrum sein Angebot an dem besonderen Bedarf seines Umfeldes orientieren, sich mit der Situation in seinem Umfeld auseinandersetzen und sein Angebot anhand von qualitativen Informationen mit Unterstützung des örtlichen Jugendamtes planen.

 

Der Sozialraumbezug bedeutet vor allem, dass alle Angebote eines Familienzentrums in einer gewissen räumlichen Nähe zum Wohnort der Familien vorgehalten, aber auch am Bedarf der räumlichen und strukturellen Bedingungen vor Ort ausgerichtet werden sollen. So sollten auch Kooperationspartner der Familienzentren maximal 1,5 Kilometer (bei Verbünden: drei Kilometer) von der Kindertageseinrichtung entfernt ihr Angebot vorhalten, da man davon ausgeht, dass diese Entfernung auch von Eltern, die zu Fuß mit dem Kinderwagen beispielsweise ein Angebot der Familienbildung wahrnehmen möchten, noch gut zu überwinden ist. Im Sinne der Sozialraumorientierung wäre es nutzlos, wenn die Vororteinrichtung mit einer Bildungs- oder Beratungseinrichtung in der Innenstadt kooperiert und dies als Angebot im Familienzentrum formuliert, obwohl es für die Familie eher schlecht zu erreichen ist. Ausnahmen gibt es hier zum einen bei sehr spezifischen Angeboten, die lediglich für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind (z. B. Kurse für Tagespflegepersonen), zum anderen in ländlichen Gegenden, in denen Entfernungsgrenzen aufgrund der gegebenen Infrastruktur nicht stets einzuhalten sind. Bei Verbünden ist besonders darauf zu achten, dass der Bezug zum Sozialraum durch die Streuung der Einrichtungen nicht verloren geht. Aus diesem Grund dürfen bei Verbundfamilienzentren auch die beteiligten Kindertageseinrichtungen in der Regel nicht mehr als drei Kilometer voneinander entfernt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch die Angebote, welche nur von einer Einrichtung des Verbundes bereitgestellt (also als Verbundleistung erbracht) werden, von allen Familien des Sozialraums in Anspruch genommen werden können.

Unter einer sozialräumlichen Perspektive sollte sich der Blick auf die Nutzerinnen und Nutzer von pädagogischen Angeboten, wie sie von Familienzentren bereitgehalten werden, vor allem an folgenden Aspekten ausrichten: Zum einen – und das ist einer der schon klassischen Begriffe im Zusammenhang mit Sozialraumorientierung – muss sich der Bezugspunkt der Arbeit „vom Fall zum Feld“ wandeln. Der Blick der Fachkräfte muss sich vom Einzelfall lösen und die übergeordneten Strukturen und sozialräumlichen Gegebenheiten in die Konzeption ebenso mit einbeziehen wie in die alltägliche Arbeit. Dabei ist das Familienzentrum kein abgeschlossener Raum, der nur auf sich selbst bezogen ist. Einerseits müssen Familienzentren es zulassen, dass die Gegebenheiten des Sozialraumes in die Einrichtung hineinwirken, andererseits muss eine Zielrichtung der Arbeit immer auch nach außen gehen, um die Bedingungen für Eltern und Kinder im Sozialraum aktiv zu verbessern.  Daneben darf aber auch der „Fall im Feld“ nicht vergessen werden. Die Wahrnehmung individueller Lebenslagen durch die Adressaten muss ein Ansatzpunkt zur ressourcenorientierten und -aktivierenden Gestaltung der Arbeit sein. Hilfsangebote müssen flexibilisiert werden, sodass mit ihnen schnell und unbürokratisch auf jede Familie eingegangen werden kann, die der Unterstützung bedarf. Schematische Angebote sind zu vermeiden und die Versäulung der Jugendhilfestrukturen sind weitmöglichst aufzuheben.

Sozialraumorientierung, die im Gütesiegel beschrieben ist, sieht eine Analyse der sozialen Lage des Umfelds vor und Kooperationen z. B. mit Grundschulen, ggf. Senioreneinrichtungen und Ortsteilarbeitskreisen, damit diese Zielgruppen in die Arbeit im Familienzentrum eingebunden werden können. Wichtig sind auch Bedarfsanalysen, die in der Regel mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden sollten (Anregungen für Elternbefragungen befinden sich auf der Homepage www.familienzentrum.nrw.de; vgl. dazu auch „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“, Broschürennummer 2018 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen). Unter dem Gesichtspunkt eines Qualitätsmanagements ist eine kontinuierliche Überprüfung der Passgenauigkeit von Angeboten notwendig.

Sozialraumorientierung ist auch im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in den §§ 1 Abs. 3 Ziffer 4; 27 Abs. 2 und 80 Abs. 2 Ziffer 1 und 3 verankert. Erzieherische Hilfen sollen das soziale Umfeld des Kindes oder der Jugendlichen einbeziehen und die Jugendhilfeplanung soll hier unterstützend tätig werden, damit Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und
gepflegt werden können.

Hier ist es am besten, beim örtlichen Jugendamt nachzufragen, beim Amt für Planung und Finanzen oder bei der Sozialplanung. Diese Stellen erheben die Sozialdaten der Stadt nach Stadtteilen und bereiten diese systematisch auf. Häufig liegen in den Jugendämtern Sozialraumanalysen vor. Manchmal kann allerdings die Nachfrage auch die Notwendigkeit auslösen, entsprechende Daten zu recherchieren. Darüber hinaus liegen der Kindertageseinrichtung oft auch eigene einrichtungsbezogene Daten, z.B. aus dem Anmeldeverfahren vor. Als Kindertageseinrichtung ist es ebenso notwendig, sich mit den Ergebnissen der Kindergartenbedarfsplanung auseinanderzusetzen.

Dazu ein Beispiel: Die Daten lassen erkennen, dass der Anteil der Alleinerziehenden in einem Sozialraum überdurchschnittlich hoch ist. Das Team könnte dann gemeinsam überlegen, ob man für diese Gruppe von Personen ein spezielles Angebot entwickelt, von dem sie profitieren können. Oder ein anderes Beispiel: Wenn festgestellt wird, dass der Anteil von Familien mit Zuwanderungs-hintergrund im Stadtteil stark abweicht von dem Anteil dieser Familien in der Einrichtung, könnte man überlegen, welche Gründe es dafür gibt. Vielleicht gibt es Hemmnisse, die Familien mit Zuwanderungshintergrund davon abhalten, Kontakt zur Einrichtung aufzunehmen. Im Anschluss können Angebote entwickelt werden, die dem entgegen wirken.

Bedarfe können Sie durch direkte Befragungen der Zielgruppe ermitteln. Beispiele für solche Befragungsinstrumente/Fragebögen finden sich auf der Homepage www.familienzentrum.nrw.de unter der Rubrik „Weitere Informationen/ Elternfragebögen“.

Bedarfs- und Zufriedenheitsbefragungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal im Jahr. Damit kann sichergestellt werden, dass die jeweiligen Eltern, die in einem Familienzentrum präsent sind, sich zur Zufriedenheit mit dem Angebot äußern und neue Ideen oder Wünsche vorbringen können.
 

Hierzu einige beispielhafte Möglichkeiten:
 

  • Vorlesepatenschaften z. B. aus dem Stadtteil akquirieren
  • Stadtteilfest oder Weihnachtsmarkt im Stadtteil organisieren
  • Aufsteller vor das Familienzentrum stellen
  • Eingangsbereich einladend gestalten
  • Regelmäßige Pressearbeit
  • Gemeinsame Aktionen mit dem Amt für Stadtentwicklung, der Jugendarbeit, Spielmobilen
  • Einrichtung eines Elterncafés
  • Versammelnde Verfahren für Zielgruppen aus dem Stadtteil organisieren
  • Vorführungen der Kinder in Institutionen organisieren
  • Mehrsprachige Beschilderung des Familienzentrums Feste von mehreren Eltern mehrerer Nationen und Generationen veranstalten etc.
  • Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen

Antworten auf diese Fragen hat Renate Thiersch (2000) auf übersichtliche Weise zusammengefasst. Es geht zunächst darum, die Lebensbedingungen der Familien im Sozialraum kennenzulernen. Dies kann bspw. über Stadtteil-Erkundungsgänge geschehen, die auch mit den Kindern gemeinsam durchgeführt werden können.

Auf was kann dabei geachtet werden?

  • Wo stehen Hochhäuser, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser?
  • Sind sie alt, neu, gepflegt, verwohnt?
  • Wo sind Durchgangsstraßen, Nebenstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche?
  • Wo bestimmen parkende Autos die Straßen?
  • Gibt es Gärten, Grünanlagen?
  • Gibt es Gehwege, Radwege, besondere Gefahrenstellen?
  • Wie ist der öffentliche Nahverkehr?
  • Wo sind Geschäfte, Schulen, Ämter, Fabriken, Freizeiteinrichtungen, Spielplätze usw.?

Darüber hinaus sollte die Einrichtung über Daten zur Bevölkerungsstruktur verfügen, die sie über das örtliche Jugendamt bzw. die Jugendhilfeplanung erhält.

  • Wie viele Einwohner wohnen im Bezirk?
  • Wie viele Kinder leben dort?
  • Wie viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger wohnen im gleichen Bezirk?
  • Wie groß sind die Haushalte?
  • Wie viele Arbeitslose, Empfänger von SGB II- Leistungen wohnen dort?
  • Welche Schulen und Kindereinrichtungen gibt es?

        usw.

Auch Hintergrundinformationen zum Stadtteil können sinnvolle Hinweise liefern:

  • Ist die Bevölkerung eher einheitlich oder bunt zusammengesetzt?
  • Wo arbeiten die Menschen, die dort wohnen? Gibt es viele Pendler?
  • Was weiß man über die Berufstätigkeit der Frauen, der Mütter?
  • Gibt es Vereine im Stadtteil?
  • Welche politischen oder sozialen Gruppen gibt es im Stadtteil?

Um die Kinder selbst mit einzubeziehen, kann es eine Methode sein, dass man sich gegenseitig zu Hause besucht, d. h. ein Kind führt die Gruppe auf dem normalen Heimweg und erklärt, was es zu sehen gibt. Oder man kann sog. Erkundungstage einführen, an denen die Kinder die Möglichkeit haben, bspw. das Polizeirevier, die Zeitungsredaktion oder die Feuerwehr aufzusuchen, Fragen zu stellen und Spannendes hinzuzulernen. Es zeigt sich sogar, dass Kinder, die dies häufiger tun, weniger Hemmungen haben, Fragen zu stellen und auf andere zuzugehen und insgesamt mehr motiviert sind, Neues zu erkunden. Eine andere Möglichkeit, Kinder einzubeziehen, ist das gemeinsame Einkaufen im Stadtteil. Als dritte Ebene der Sozialraumorientierung ist die Ebene der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben. Die Kooperation von pädagogischen Einrichtungen untereinander ermöglicht es, die Belange der Kinder und Eltern im Stadtteil in den Blick nehmen zu können – gemeint sind Kitas, Schulen, Jugendhäuser, Beratungsstellen, Allgemeiner Sozialer Dienst, Beratungs- und Frühförderstellen.

Meyer-Ullrich, G.: Familienzentren als Netzwerke. Kinder individuell fördern, Eltern beraten und unterstützen, 2008.

Hinte, W./Treeß, H.: Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe, 2007.

Kalter, B./Schrapper, Ch.(Hrsg.): Was leistet Sozialraumorientierung? 2006.

Mertens, R.: Sozialraumorientierung, 2002.

Jordan, E.: Sozialraum und Jugendhilfeplanung, 2000.

Ein interessantes Online-Journal zum fachlichen Austausch zu sozialräumlichen Konzepten und Projekten im Bereich der Sozialen Arbeit ist www.sozialraum.de.

Dort zu finden:

Sandra Binner, Joachim Wagner (2009): Das Projekt „Lieblingsplätze in Flingern“. 

Thiersch, R.: Wie, was, wo, wann und mit wem? – Sozialraumanalyse konkret, 2000.

Kooperation und Vernetzung

 

Familienzentren organisieren ein sozialräumliches Netzwerk, das Kinder und Familien umfassend fördert, unterstützt und begleitet. Deshalb ist es erforderlich, dass allen Beteiligten  otenzielle Kooperationspartner im Umfeld der Familienzentren und deren Angebote bekannt sind. Zur Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen müssen Familienzentren auf Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung oder im unmittelbaren Umfeld zurückgreifen können. Auch hierfür können Kooperationen genutzt werden. In einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten mit den jeweiligen Kooperationspartnern klar geregelt. Familienzentren bündeln für die Gestaltung ihrer Angebote die Kompetenzen und Ressourcen lokaler Kooperationspartner und sorgen für eine kooperative Entwicklung von Angeboten ebenso wie für eine verbindliche Regelung von Zuständigkeiten.

Jede Organisation hat zunächst ihren jeweiligen Kernauftrag im Blick und bewertet dann, inwiefern sich weitere Kooperationsbezüge lohnen und auch personell machbar sind. Manchmal zeigen sich bereits Unterschiede bei den Möglichkeiten und der Bereitschaft zur Kooperation bei den vorrangigen Partnern von Familienzentren wie z. B. Erziehungsberatungsstellen und amilienbildungsstätten. Hier können dann unterschiedliche Modelle der Kooperation, zum Teil mit Unterstützung der örtlichen Jugendämter, gefunden werden. Das Gütesiegel formuliert für den Bereich Kooperation und Organisation das Leitziel, dass Familienzentren für eine kooperative Entwicklung von Angeboten ebenso wie für eine verbindliche Regelung von Zuständigkeiten sorgen. Mit dem quantitativen Ausbau von Familienzentren wurde deutlich, dass die Familienzentren bei der Umsetzung ihrer Kooperationsbeziehungen z. B. mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen oder Familienbildung zunehmend mehr auf die Wahrnehmung der Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe angewiesen sind, da die Angebote in der gesamten Kommune gut abgestimmt sein müssen.

Kindertageseinrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, Familien mit Angeboten zu erreichen, die sie bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen. Sie können das große Anforderungsspektrum zur Entlastung von Familien jedoch weder in struktureller noch in konzeptioneller Hinsicht alleine bewältigen. Eine Angebotsvielfalt entsteht in der Regel aus der Kooperation und Vernetzung mit unterschiedlichen Trägern vor Ort, von Beratungsstellen über Volkshochschulen bis hin zu Selbsthilfeinitiativen, Sportvereinen und Unternehmen. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen, Institutionen, Verbänden, Initiativen u. a. ermöglicht die Entwicklung neuer Qualitäten und ein trägerübergreifendes Ausschöpfen vorhandener, aber bis dato für viele Familien nicht zugänglicher Ressourcen und Potenziale. Je nach spezifischer Bedarfsermittlung der jeweiligen Region können sich Kooperationsbeziehungen auf Angebote im Bereich der Gesundheits- und Armutsprävention bis hin zu Deutschkursen für Mütter und Väter beziehen. Andere Familienzentren können sich hingegen durch Elternkurse und -beratung oder durch gezielte Ansprache und Beteiligung von Familien mit Zuwanderungshintergrund auszeichnen. Für alle Akteure (Kindertageseinrichtungen, Kinder, Eltern, Familien und Kooperationspartner) ist die Bedarfsorientierung und Nachhaltigkeit der Angebotsgestaltung von großer Bedeutung. Eine gute Erreichbarkeit, niedrige Kosten der Angebote und eine zuverlässige Durchführung sind ein Garant für die Akzeptanz und Nutzung der Angebote. Zudem ist es erforderlich, auch Angebote mit einer Gehstruktur zu entwickeln, da manche Familien aktiv angesprochen werden müssen. Dies gilt vor allem für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Um den Kooperationsgedanken intern zu verankern, nach außen hin sichtbar zu machen und so auch Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu erreichen, sind u. a. folgende Faktoren zu beachten:

  • Die Entwicklung und Präsentation eines gemeinsamen Gesamtkonzepts bzw. eine gemeinsame „Philosophie“ in der Öffentlichkeitsarbeit, auf die sich die beteiligten Partner verständigen und die für die Eltern als eine gemeinsame Handschrift erkennbar ist. Dies sollte auch in Kooperationsverträgen und -vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.
  • Die Identifikation aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem gemeinsamen Ziel. Beteiligung und Motivation des Teams und die persönliche Ansprache von Eltern durch die Erzieherinnen und Erzieher.
  • Die gemeinsame Verpflichtung von Trägern und Financiers zur Bereitstellung eines integrierten Angebotes. Dieses zu erhalten und gemeinsam konzeptionell weiter zu entwickeln, sowie eine gemeinsame Planungsverantwortung und Koordination wahrzunehmen.
  • Die Bereitstellung von geeigneten personellen, zeitlichen und räumlichen Ressourcen.
  • Die regelmäßige Überprüfung der Passgenauigkeit von Angeboten.
  • Die Nachhaltigkeit von neuen Angebotsstrukturen.
  • Die Abstimmung der Angebotsstrukturen mit dem Jugendamt, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.

  1. Sich begegnen und zusammenkommen
  2. Sensibilisieren (Mein Auftrag – Dein Auftrag)
  3. Ziele klären (intern und gemeinsam)
  4. Möglichkeiten und Grenzen für die Zusammenarbeit benennen (strukturell, personell, konzeptionell)
  5. Zusammenarbeit planen und Vereinbarungen treffen
  6. Verankern und absichern
  7. Überprüfen und weiterentwickeln

Die Forderung nach Kooperation ist bereits im Achten Sozialgesetzbuch verankert. Kooperationsmodelle sind grundsätzlich aber nur dann erfolgreich, wenn für die Mehrzahl der Beteiligten eine so genannte „Win-Win-Situation“ entsteht. Dies bedeutet, dass sich der zeitliche und finanzielle Aufwand für Kooperationen durch einen Zugewinn an Qualität für alle Beteiligten lohnen muss.

  • Fehlende Zeit (Hektik)
  • Unklare Zielformulierungen
  • Unzureichender Bezug zum Sozialraum/ zu den Bedürfnissen der Familien
  • Zu umfangreiches und zeitlich nicht befristetes Vorhaben
  • Geringe Mitwirkungsbereitschaft zentraler Akteure
  • Unverbindlichkeit von Absprachen, unklare Zuständigkeit von Ansprechpartnern
  • Mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen
  • Hinderliche interne Strukturen und formale Festlegungen
  • Konkurrenz unter den Beteiligten z. B. um Fördergelder
  • Fehlendes Kooperations- und Koordinationsmanagement
  • Mangelnde Kapazitäten für die Kooperation
  • Keine Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung
    (nach Verlinden 2003, S. 174 f.)

Bastian u. a. haben 2007 in der Evaluationsstudie zu Sozialen Frühwarnsystemen in Nordrhein-Westfalen 10 Wirkfaktoren formuliert, die eine besondere Rolle spielen für den Erfolg von Vernetzungsprozessen:

  1. Bedarfe und Ressourcen erheben, den Sozialraum erkunden.
  2. Mit einer überschaubaren Anzahl an Kooperationspartnern beginnen.
  3. Eine übergreifende Steuerungsgruppe bilden.
  4. Informelles Kennen lernen ermöglichen und einen gegenseitig wertschätzenden Kontakt pflegen durch regelmäßige Informationen an alle.
  5. Verbindliche Kooperationsstrukturen aufbauen durch Kontrakte.
  6. Eine Koordinationsstelle für das Netzwerk schaffen.
  7. Umfassende Implementierung gewährleisten durch gemeinsame Aufgaben und Projekte (z.B. gemeinsamer Leistungskatalog, gemeinsamer Flyer u. ä.).
  8. Gemeinsame Definitionen festlegen und verbindliche Ziele finden.
  9. Verbindliche Handlungsschritte entwickeln (klare Abmachung wie und wann ein Partner zur Verfügung steht.
  10. Das Netzwerk kontinuierlich überprüfen und weiter entwickeln (Selbstevaluation)

Bastian, P./ Böttcher, W./Lenzmann, V.: Soziale Frühwarnsysteme. Evaluation des Modellprojekts in Nordrhein-Westfalen, 2008

innovaBest – Netzwerk Rhein-Erft-Kreis (Hrsg.): Kooperationen professionell gestalten, 2010.

Esch, K./Klaudy, E.-K./Stöbe-Blossey, S.: Bedarfsorientierte Kindertagesbetreuung, 2005.

Nordt, G.: Methodenkoffer zur Qualitätsentwicklung in Tageseinrichtungen für Schul- und Vorschulkinder, 2005.