Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Workshop 19 (Mittwoch, 27.10.2021, 14:15-15:45 Uhr)

Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen

Auf der Grundlage des § 8a SGB VIII sind Kita-Fachkräfte Teil einer Verantwortungsgemeinschaft und haben den Auftrag, Kinder vor Gefahren zu schützen. Sie sollen wissen, was gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind und diese im Kontakt zu dem Kind und/oder den Eltern wahrnehmen können. Sie müssen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und Eltern motivieren, Hilfen anzunehmen, um die Gefährdung für das Kind zu beenden. Und sie sollen das Jugendamt informieren, wenn die Eltern keine Bereitschaft zeigen, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Zur Gefährdungseinschätzung wird eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen.

Die Erfüllung des Schutzauftrages beinhaltet den Vorrang von Hilfen vor Interventionen und wird somit zu einem Balanceakt zwischen elterlichen Rechten und Pflichten und dem Kindeswohl sowie den Hilfsangeboten an die Eltern und Schutzanforderungen des Kindes.

In diesem Workshop werden die wesentlichen Grundlagen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung vermittelt und anhand eines praktischen Fallbeispiels werden diese Aspekte im Austausch reflektiert.

 

Referentin

Susanne Prinz (Dipl. Pädagogin und zertifizierte Kinderschutzfachkraftm, staatl. geprüfte Erzieherin und zertifizierte Kinderschutzfachkraft)

 

Den Personen, die sich im Vorfeld des Kongresses für die zugangsbeschränkten Workshops und Foren angemeldet haben, wurden die Zugangsdaten zu diesen Formaten per Email am 14. oder 21. Oktober zugesendet (Absender: Benedikt Ratermann; Betreff: "Familienzentrumskongress 2021 – Ihre Zugangsdaten"). Bitte überprüfen Sie diesbezüglich ggf. Ihren SPAM-Ordner und wenden sich bei Problemen an unseren technischen Support unter der Nummer 0251-2007 99 0.