Nr. | Frage | Bitte Zutreffendes ankreuzen |
1.1 | Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten in der Umgebung (Erziehung-/Familienberatung, Frühförderung, Heilpädagogik, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Beratungsstellen für spezielle Fragen wie bspw. Hochbegabung, Selbsthilfegruppen, Sportkurse usw.). UND | |
1.1.1 | Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten zur Gesundheitsförderung und Bewegungsförderung in der Umgebung. | |
1.2 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung). UND | |
1.2.1 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Eltern und Fachkräfte zu Fragen der interkulturellen Öffnung berät. | |
1.3 | Das Familienzentrum organisiert Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit unter dreijährigen Kindern (wenigstens einmal pro Woche). ODER | |
1.3.1 | Das Familienzentrum kann interessierte Eltern an ein entsprechendes Angebot (bspw. einer Familienbildungsstätte, einer Gemeinde oder Elterninitiative)im Einzugsgebiet verweisen. | |
1.4 | Das Familienzentrum verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/ Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess (bspw. durch Gespräche zwischen Erzieherinnen und Erziehern und den Eltern) begleitet wird. | |
1.5 | Das Familienzentrum organisiert eine offene Sprechstunde für Erziehungs-/ Familienberatung oder andere in den Alltag der Einrichtung integrierte Beratungsangebote (mindestens einmal im Monat). | |
1.6 | Das Familienzentrum verfügt über systematische Verfahren zur allgemeinen Früherkennung (Entwicklungsscreening) und wendet sie an. ODER | |
1.6.1 | Das Familienzentrum wendet selbst entwickelte Verfahren zur Früherkennung, die eine differenzierte und kriteriengestützte Beobachtung ermöglichen und deren Qualität überprüft wurde. | |
1.7 | Das Familienzentrum verfügt über systematische qualitative Verfahren der Beobachtung, Dokumentation und Planung von Entwicklungsprozessen und wendet sie an. | |
1.8 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch gezielte Maßnahmen gefördert wird. UND | |
1.8.1 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Kinderärztinnen durch gezielte Maßnahmen gefördert werden. | |
Nr. | Frage | Bitte Zutreffendes ankreuzen |
1.9 | Das Familienzentrum organisiert Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. | |
1.10 | Das Familienzentrum organisiert für Kinder der Einrichtung (ggf. auch mit ihren Eltern) spezielle Kurse oder Projekte zur zusätzlichen Sprachförderung (wobei unter „zusätzlich“ gezielte Maßnahmen zu verstehen sind, die über Förderung der Sprachfähigkeiten im Alltag hinausgehen). | |
1.11 | Das Familienzentrum ermöglicht – unabhängig von einer eventuellen Sprechstunde – individuelle Erziehungs-/ Familienberatung in seinen Räumlichkeiten. UND | |
1.11.1 | Das Familienzentrum ermöglicht eine ungestörte Beratungssituation und der Vertrauensschutz ist gewährleistet. | |
1.12 | Das Familienzentrum ermöglicht, wenn die Rechtslage dies zulässt, individuelle Therapien (bspw. durch freie Praxen) in seinen Räumlichkeiten. ODER | |
1.12.1 | Das Familienzentrum bietet Kindern die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten der Einrichtung Therapien in Praxen in unmittelbarer Nachbarschaft zu nutzen. | |
1.13 | Das Familienzentrum verfügt über weitere, spezielle Verfahren zur Früherkennung (bspw. Motorik, Lese-/ Rechtschreibschwächen, Verhaltensauffälligkeiten, Begabtenförderung) und wendet sie an. | |
1.14 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass eine aufsuchende Elternarbeit (soweit notwendig unter Einbeziehung mehrsprachiger Ansprechpersonen) durchgeführt wird, wobei dies nicht durch das Personal der Tageseinrichtung geschehen muss. | |
1.15 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter auf Fragen der Gesundheitsförderung/ Bewegungsförderung spezialisiert ist (nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung oder Aus-/Fortbildung). UND | |
1.15.1 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Eltern und Fachkräfte zu Fragen der Gesundheitsförderung/ Bewegungsförderung entsprechend berät. | |
1.16 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e Mitarbeiter/in auf das Thema "Kinderschutz" spezialisiert ist (nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung, Fortbildung, Mitgliedschaft in einem einschlägigen Arbeitskreis). UND | |
1.16.1 | Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter als Multiplikatoren oder Multiplikator zum Thema Kinderschutz in der Einrichtung dient. | |